Der (un)getrübte Blick

Sind auch Sie der Meinung, dass Juristen nicht rechnen können? Ich halte dieses Vorurteil ja für üble Nachrede, weil ich den Eindruck habe, dass die meisten Anwälte ganz gut rechnen können, wenn es um ihr eigenes Geld geht. Es gibt aber keine Regel ohne Ausnahme, wie Sie gleich sehen werden. Ich habe Post von einer Anwältin aus dem Norden dieser Republik bekommen, die schnell zur Sache kam. Sie und ihr Mann, ebenfalls Jurist, seien leider keine Millionäre, klagte die Dame, doch sie sorge sich um die halbe Million, die „nutzlos“ auf dem Konto herumliege. Folglich bitte sie um sachdienliche Hinweise, wie das Geld vor dem Verfall gerettet werden könne, weil es nicht zu ertragen sei, dass das Kapital durch die Inflation entwertet werde. Irrglaube Mich beschleichen bei solchen Anliegen immer merkwürdige Gefühle, und auch in diesem Fall hat mich mein Instinkt nicht im Stich gelassen. Es ist viel mehr Geld vorhanden als bewusst ist. Die beiden Herrschaften sind zweimal 65 Jahre alt und haben keine Kinder. Sie leben zwischen den Meeren in einer schuldenfreien Eigentumswohnung, die 600.000 Euro wert ist. Auf den Konten des Ehepaares liegen die besagten 500.000 Euro, so dass der Hinweis, man und frau seien – grosso modo – nur halbe Millionäre, auf den ersten Blick zu stimmen scheint. Nun kommt‘s aber, werte Halbmillionäre! Die Frau bezieht Renten von 3.500 Euro pro Monat, und der Mann streicht monatliche Bezüge von 5.500 Euro ein. Bewertung Mir ist zur Genüge bekannt, dass die meisten Privatleute solche „Schätze“ nicht als Vermögen betrachten. Darf ich Sie trotzdem bitten, mal wieder einen Blick in die Mail IV D 4 – S 3104 / 00002 / 013 / 003 zu werfen, die der Bundesfinanzminister am 21. Oktober 2025 an die obersten Finanzbehörden der Länder verschickt hat? Dort steht in schönen Tabellen, dass die Bezüge […]

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