Mord und Totschlag
Liebe Mütter, werte Väter! Die heutige Überschrift klingt martialisch, das ist mir bewusst. Ich habe jedoch Anlass, Sie wachzurütteln, vor allem dann, wenn Sie reich sind, Immobilien besitzen, mehrere Kinder haben und bei Ihnen ein Berliner Testament im Schrank liegt. Ich hoffe natürlich, dass Ihr letzter Wille anders formuliert ist, doch sollte bei Ihnen so vererbt werden, wie ich es beschrieben habe, zuerst alles an den Ehepartner, dann der Rest zu bestimmten Teilen an die Kinder, so lesen Sie aufmerksam weiter, weil diese Testamente in vielen Familien sowohl Mord als auch Totschlag begünstigen. Erbschaft Vor sechs Jahren hat ein tüchtiger Arzt aus dem Havelland diese Welt verlassen. Er hinterließ seiner Frau eine stattliche Rente, ein adrettes Eigenheim, ein schönes Mehrfamilienhaus und ein üppiges Wertpapierdepot. Die Witwe konnte von Glück reden, dass die drei Kinder auf die Auszahlung ihrer Pflichtanteile verzichtet haben. So konnte die Mutter die „Erbstücke“ wie ihre Augäpfel hüten. Sie hat die Immobilien nicht angerührt und sich mit der Rente und den Mieten zufrieden. Von den Anleihen und Aktien musste die alte Dame etliche Titel verkaufen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Nun ist die Witwe vor einem Jahr gestorben, und seitdem steppt in der „restlichen“ Familie der Bär. Die drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher der Nachlass der Mutter liegt. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, was das heißt, und sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, dann „müssen“ Sie die heutige Kolumne mit größter Aufmerksamkeit lesen, natürlich vor allem dann, wenn auch bei Ihnen die Verhältnisse wirklich so sind, wie ich sie zu Beginn beschrieben habe. Streit Die drei Kinder, ein Sohn und zwei Töchter, haben sich wegen der beiden Häuser seit Monaten in der Wolle. Das ist kein Wunder, weil die Kinder wahre Hitzköpfe sind. Der Bruder ist 60 Jahre alt und […]
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