Last mit alten Männern
Liebe Anlegerinnen, werte Millionärinnen! Ich hätte da mal eine Frage. Was ist schlimmer – ein altes Haus oder ein alter Mann? Bitte überlegen Sie in Ruhe, Sie müssen nicht gleich antworten. Vielleicht hilft Ihnen ja bei der Suche nach der „richtigen“ Antwort mein heutiger Fall. Dahinter steckt – wie üblich – eine wahre Geschichte, und ich habe das Gefühl, dass die bitteren Unzulänglichkeiten, die in ihr zum Vorschein kommen, nämlich Angst und Geiz, unter vielen Dächern dieses Landes zu Hause sind. Erbe Die Protagonistin der Geschichte ist eine 70 Jahre junge Hausbesitzerwitwe aus dem Süddeutschen. Sie war mit einem Realitätenbesitzer verheiratet, der 15 Jahre älter war und vor drei Jahren gestorben ist. Die Ehe war für beide Parteien kein Honigschlecken, doch die Sache hat sich für die Dame wenigstens in finanzieller Hinsicht richtig gelohnt, wenn ich das so ausdrücken darf. Der Verblichene hinterließ seiner Frau ein Eigenheim im Wert von 1.500.000 Euro und eine Sammlung diverser Pfandbriefe im Umfang von rund 500.000 Euro. Hinzu kam die monatliche Witwenrente von 1.500 Euro, die am Todestag des Mannes gemäß der Bewertungstabelle des Bundesfinanzministeriums einen Wert von rund 200.000 Euro darstellte. Kurzum: Die Witwe ist über Nacht in die Kreisliga der Millionärinnen aufgestiegen, und das sollte Anlass genug sein, sich über die Zukunft keine Sorgen zu machen. Das ist aber, dem Herrn sei’s geklagt, nicht der Fall, weil es auch unter diesem Dach ein (mittelgroßes) Ach gibt. Steuern Die Witwe musste keine Erbschaftssteuer bezahlen. Die Immobilie blieb nach Paragraph 13 Absatz 4b des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) steuerfrei, weil es sich um ein Familienheim handelte. Das Depot wurde wegen des Freibetrages von 500.000 Euro nicht belastet, und die Rente blieb nach Ziffer 3.5 der Erbschaftsteuer-Richtlinien steuerfrei. Der einzige „Wermutstropfen“ in dem hübschen Cocktail war die Verpflichtung, dass die „lustige“ Witwe in dem Haus […]
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