Last mit alten Männern

Liebe Anlegerinnen, werte Millionärin­nen! Ich hätte da mal eine Frage. Was ist schlimmer – ein altes Haus oder ein alter Mann? Bitte überlegen Sie in Ruhe, Sie müssen nicht gleich antworten. Vielleicht hilft Ihnen ja bei der Suche nach der „richtigen“ Antwort mein heutiger Fall. Dahinter steckt – wie üblich – eine wahre Geschichte, und ich habe das Gefühl, dass die bitteren Unzulänglichkeiten, die in ihr zum Vorschein kom­men, näm­lich Angst und Geiz, unter vie­len Dä­chern dieses Landes zu Hause sind. Erbe Die Protagonistin der Geschichte ist eine 70 Jahre junge Hausbesitzerwitwe aus dem Süddeutschen. Sie war mit ei­nem Realitätenbesitzer verheiratet, der 15 Jahre älter war und vor drei Jahren gestorben ist. Die Ehe war für beide Par­teien kein Honigschlecken, doch die Sa­che hat sich für die Dame wenigstens in finanzieller Hinsicht richtig gelohnt, wenn ich das so aus­drücken darf. Der Verbliche­ne hinterließ seiner Frau ein Eigenheim im Wert von 1.500.000 Euro und eine Sammlung diverser Pfand­briefe im Umfang von rund 500.000 Eu­ro. Hinzu kam die mo­nat­liche Wit­wenrente von 1.500 Euro, die am Todestag des Mannes gemäß der Bewertungstabelle des Bundesfinanz­mi­ni­­steriums einen Wert von rund 200.000 Eu­ro dar­stellte. Kurzum: Die Witwe ist über Nacht in die Kreisliga der Millio­nä­rinnen aufgestiegen, und das sollte Anlass ge­nug sein, sich über die Zukunft keine Sorgen zu machen. Das ist aber, dem Herrn sei’s geklagt, nicht der Fall, weil es auch unter diesem Dach ein (mittelgroßes) Ach gibt. Steuern Die Witwe musste keine Erbschafts­steuer bezahlen. Die Immobilie blieb nach Para­graph 13 Absatz 4b des Erbschafts- und Schen­kungssteuergesetzes (ErbStG) steuer­frei, weil es sich um ein Familien­heim handelte. Das Depot wur­de wegen des Freibetrages von 500.000 Euro nicht be­lastet, und die Rente blieb nach Ziffer 3.5 der Erbschaftsteuer-Richtlinien steuerfrei. Der einzige „Wermuts­trop­fen“ in dem hübschen Cocktail war die Verpflichtung, dass die „lustige“ Witwe in dem Haus […]

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