Schenken mit kalter Hand

Liebe im Geld schwimmende Eltern! Bestimmt wissen Sie, dass nicht nur Immobilien, sondern eben auch Wertpapiere steuerbegünstigt auf Kinder und Enkel übertragen werden können, wenn Sie den Nießbrauch behalten. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, dann wird es in meinen Augen höchste Eisenbahn, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Mir geht es aber, wie Sie richtig vermuten, weniger um die Darstellung der möglichen Vorteile. Das können andere viel besser als ich. Mir ist die ausführliche Schilderung der Risiken und Nebenwirkungen wichtig, weil Banken und Vermögensverwalter über solche Dinge nicht gerne reden, schließlich ist die Gefahr groß, sich mit (zu)viel Aufklärung lukrative Geschäfte zu vermasseln. Kurzum, liebe Millionäre: Bitte seien Sie vorsichtig, mal eben schnell, wie es in Bremen und Umgebung heißt, Wertpapiere mit Nießbrauch zu verschenken. Sie könnten es bereuen, wie im heutigen Fall deutlich wird. Schenkung Ein 60 Jahre junger Vater möchte seinen Sprösslingen, die 31 und 29 Jahre alt sind, jeweils 950.000 Euro schenken und zwar in Form von Wertpapieren. Ich weiß nicht, ob das wirklich so edel, hilfreich und gut ist, wie es auf den ersten Blick aussieht, weil der Vater den Nießbrauch für sich behalten will. Die Zinsen und Dividenden, welche die Wertpapiere abwerfen, sollen auch in Zukunft auf dem Konto des Patriarchen landen. Das wahre Motiv des alten Herrn ist also weniger Großzügigkeit, sondern eher Geiz, wenn ich das so ausdrücken darf. Der Finanzminister soll von dem Hinschied des Gönners einfach nicht profitieren. Steuern Würde der Vater die 950.000 Euro mit „warmer Hand“ und „ohne Nießbrauch“ schenken, müsste jedes Kind genau 82.500 Euro an die Staatskasse abführen. Der Freibetrag liegt nach Paragraph 16 Absatz 1 Nummer 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bei 400.000 Euro, und die restlichen 550.000 Euro werden gemäß den Paragraphen 15 Absatz 1 Nummer 2 und 19 Absatz 1 […]

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