Kommentar des Testaments

Ich habe mal wieder Post erhalten. Bestimmt spüren Sie, liebe Leser, dass sich meine Begeisterung in Grenzen hält. Trotzdem will ich Ihnen die „Eckdaten“ der Absender nicht vorenthalten: Mutter, 78 Jahre, verwitwet, vermögende Dame mit Immobilien in Deutschland und Österreich, kein Testament, Sohn, 50, ledig, zwei Kinder, Tochter, 48, vormals geschieden, drei Kinder, jetzt im zweiten Ehedurchgang lebend. Fazit: Das Trio unter besonderer Berücksichtigung der Mutter weiß nicht, wie es mit den Schätzen der Familie umgehen soll, weil sich um das gesamte Vermögen bisher allein und mit Hingabe, wie die Hinterbliebenen zu berichten wussten, der vor sechs Monaten im Alter von 80 Jahren verstorbene Vater gekümmert hat. Was soll man dazu sagen? Gnade In meinen Augen ist es ein Segen, dass Erblasser bei der Eröffnung des Testaments nicht anwesend sein können. Die Formulierung ist brillant – oder nicht? Bitte ge­nießen Sie jeden Buchstaben die­ses Satzes. Ich habe lange an ihm gefeilt. Außerdem bitte ich Sie, im fol­gen­den Bei­spiel die bewährte Groß- und Klein­schreibung der Pronomina und die Ab­fol­ge der Zeiten zu be­achten. Das redu­ziert Missverständnis­se über das heutige Thema und Nach­fragen zu dem zu Beginn geschilderten Fall. Ableben Sie sind ein Mann und – sa­gen wir – 75 Jahre alt. In drei Jahren, exakt am 27. Juni 2029, wird Sie der Schlag tref­fen. Sie wer­den in 36 Mo­na­ten – nach ein­fachem Gebet mit doppeltem Geläut – zur letz­ten Ruhe gebettet wer­den. Ih­ren werten Erben wird in dreieinhalb Jahren eröff­net, was ihnen zu­fallen wer­den wird. Sie aber werden, dem Himmel sei Dank, nicht er­leben müs­sen, wie in 42 Monaten an­der­thalb Me­ter über Ih­nen lauter Streit entbrennen wird, ob Sie zu Leb­zeiten bei Sinnen waren, dieses Testa­ment aufzu­setzen. Wie füh­len Sie sich bei diesem Ge­danken? Sie haben die freie Wahl: Gut, gleich­gültig oder mise­ra­bel? Nachfrage Bitte achten Sie auf die Zeitenfolge. Ich […]

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