Kommentar des Testaments
Ich habe mal wieder Post erhalten. Bestimmt spüren Sie, liebe Leser, dass sich meine Begeisterung in Grenzen hält. Trotzdem will ich Ihnen die „Eckdaten“ der Absender nicht vorenthalten: Mutter, 78 Jahre, verwitwet, vermögende Dame mit Immobilien in Deutschland und Österreich, kein Testament, Sohn, 50, ledig, zwei Kinder, Tochter, 48, vormals geschieden, drei Kinder, jetzt im zweiten Ehedurchgang lebend. Fazit: Das Trio unter besonderer Berücksichtigung der Mutter weiß nicht, wie es mit den Schätzen der Familie umgehen soll, weil sich um das gesamte Vermögen bisher allein und mit Hingabe, wie die Hinterbliebenen zu berichten wussten, der vor sechs Monaten im Alter von 80 Jahren verstorbene Vater gekümmert hat. Was soll man dazu sagen? Gnade In meinen Augen ist es ein Segen, dass Erblasser bei der Eröffnung des Testaments nicht anwesend sein können. Die Formulierung ist brillant – oder nicht? Bitte genießen Sie jeden Buchstaben dieses Satzes. Ich habe lange an ihm gefeilt. Außerdem bitte ich Sie, im folgenden Beispiel die bewährte Groß- und Kleinschreibung der Pronomina und die Abfolge der Zeiten zu beachten. Das reduziert Missverständnisse über das heutige Thema und Nachfragen zu dem zu Beginn geschilderten Fall. Ableben Sie sind ein Mann und – sagen wir – 75 Jahre alt. In drei Jahren, exakt am 27. Juni 2029, wird Sie der Schlag treffen. Sie werden in 36 Monaten – nach einfachem Gebet mit doppeltem Geläut – zur letzten Ruhe gebettet werden. Ihren werten Erben wird in dreieinhalb Jahren eröffnet, was ihnen zufallen werden wird. Sie aber werden, dem Himmel sei Dank, nicht erleben müssen, wie in 42 Monaten anderthalb Meter über Ihnen lauter Streit entbrennen wird, ob Sie zu Lebzeiten bei Sinnen waren, dieses Testament aufzusetzen. Wie fühlen Sie sich bei diesem Gedanken? Sie haben die freie Wahl: Gut, gleichgültig oder miserabel? Nachfrage Bitte achten Sie auf die Zeitenfolge. Ich […]
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